§ 1 Rechtliche Stellung und Aufgaben der Abteilungen
Die Abteilung ist eine rechtlich unselbständige und eine organisatorische Untergliederung des Vereins und in ihrer Funktion sowohl für die Erwachsenen, wie auch für die jugendlichen Abteilungsmitglieder verantwortlich.
Grundlage für diese Abteilungsordnung ist die Satzung des Vereins in der jeweils gültigen Fassung. Die Abteilungsordnung ist kein Satzungsbestandteil.
Die Abteilung führt und verwaltet sich selbständig und nimmt die Aufgaben im Rahmen des satzungsmäßigen Vereinszwecks für die jeweiligen Sportarten wahr.
Die Abteilung vertritt den Verein in den Belangen der Fachsportarten in den jeweiligen übergeordneten Dachverbänden.
§ 2 Mitgliedschaft
- Mit der Mitgliedschaft in der Abteilung erfolgt ein automatischer Eintritt in den Verein.
- Ein Austritt aus der Abteilung ist nur zum Ende eines Kalenderjahres möglich und muss mit einem Vorlauf von mindestens 4 Wochen angezeigt werden. Der Abteilungsaustritt ist gleichzeitig der Vereinsaustritt, wenn das Mitglied nicht die Mitgliedschaft in weiteren Abteilungen besitzt.
- Alle Erklärungen eines Mitglieds zum Erwerb und zur Beendigung der Mitgliedschaft in der Abteilung müssen schriftlich erfolgen.
- Ab dem 25. Jahr der Abteilungsmitgliedschaft wird das Mitglied zum Ehrenmitglied der Abteilung ernannt.
§ 3 Beiträge
- Für die Abteilungsmitgliedschaft müssen gesonderte Abteilungsbeiträge entrichtet werden, die auf der Beitrittserklärung und auf der Internetseite der Abteilung veröffentlicht sind.
- Der gesamte Jahresbeitrag ist im ersten Quartal eines Kalenderjahres unaufgefordert zu entrichten. Unterjährige Eintritte werden ab dem ersten Tag des Folgemonats anteilig berechnet.
- Die Höhe der Beiträge beschließt die Abteilungsversammlung.
- Der Beitrag kann per Lastschrift oder als Barzahlung beglichen werden.
Liegt ein Lastschriftmandat vor, wird der Beitrag zu Beginn des 2. Quartals eingezogen. Unterjährige Eintritte werden zu Beginn des 3. und 4. Quartals eingezogen. Begleicht ein Mitglied seinen Beitrag per Lastschrift, so ist es verpflichtet, Kontoveränderungen umgehend der Abteilungsleitung mitzuteilen. Sollten bei Stornierungen auf Grund von Kontoveränderungen Kosten anfallen, so sind diese vom Mitglied zu tragen. - Die Abteilungsleitung, Übungsleiter und Ehrenmitglieder sind von der Beitragszahlung befreit.
§ 5 Rechte und Pflichten der Mitglieder
- Die Abteilungsmitglieder sind an die Beschlüsse und Regelungen der Abteilungen gebunden und erkennen diese an.
- Die Abteilungsmitglieder haben das Recht, grundsätzlich an allen Veranstaltungen und Maßnahmen der Abteilung teilzunehmen.
- Bei der Benutzung der Einrichtungen sind die Ordnungen der Abteilung sowie die jeweilige Hausordnung zu beachten. Den Anordnungen der Übungsleiter und des Platzwartes ist Folge zu leisten.
- Die Mitglieder sind verpflichtet, der Abteilung Änderungen ihrer persönlichen Daten, die für Mitgliedschaft relevant sind, unverzüglich mitzuteilen.
§ 6 Organe der Abteilung
Die Organe der Abteilung sind die Abteilungsleitung und die die Abteilungsversammlung.
§ 7 Abteilungsleitung
- Die Abteilungsleitung besteht aus:
- dem Abteilungsvorsitzendem
- dem Kassierer
- dem Geschäftsführer
- Der Abteilungsvorsitzende ist allein berechtigt, die Abteilung nach innen und außen in Belangen der Abteilung zu vertreten. Dies gilt insbesondere für die Vertretung der fachlichen Belange gegenüber den übergeordneten Dachverbänden und Organisationen.
- Die Abteilungsleitung wird von der Abteilungsversammlung auf die Dauer von zwei Jahren gewählt.
- Die Abteilungsleitung gilt als ehrenamtlich tätig gem. Vereinssatzung §5 Abs. 4, wofür ihnen ein jährlicher Ehrenamtsbeitrag in Höhe des Steuerfreibetrags ausgezahlt wird.
§ 8 Abteilungsversammlung
- Die Abteilungsversammlung findet mindestens einmal jährlich statt und wird von der Abteilungsleitung schriftlich und/oder durch Aushang auf der Sportanlage und Veröffentlichung im Internet einberufen.
- Die Einberufung erfolgt zwei Wochen vor der Versammlung unter Angabe der Tagesordnung.
- Anträge außerhalb der Tagesordnung müssen der Abteilungsleitung mindestens sieben Tage vor der Versammlung schriftlich mit Begründung vorliegen.
- Die Versammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig. Für Abstimmungen und Wahlen gelten die Regelungen der Satzung entsprechend.
- Die Abteilungsversammlung ist für folgende Aufgaben zuständig:
- Entgegennahme der Berichte der Abteilungsleitung und der Kassenprüfer;
- Entlastung der Abteilungsleitung;
- Neuwahlen der Abteilungsleitung und der Kassenprüfer;
- Festsetzung der Abteilungsbeiträge;
- Beratung und Beschlussfassung über vorliegende Anträge;
- Beschlussfassung über Auflösung der Abteilung.
§ 10 Stimmrecht und Wählbarkeit
- An den Abteilungsversammlungen können Gäste und Nichtmitglieder teilnehmen.
- Das Stimmrecht kann nur persönlich ausgeübt werden und ist nicht übertragbar.
- Ein nicht anwesendes Mitglied kann sich durch eine schriftliche Erklärung zu Wahl stellen.
- Gewählt werden können nur volljährige Mitglieder der Abteilung.
§ 11 Protokollierung
- Über die Beschlüsse der Abteilungsorgane ist ein Protokoll zu fertigen, das vom Versammlungsleiter und dem von ihm bestimmten Protokollführer zu unterzeichnen ist.
- Die Protokolle sind dem Vereinsvorstand zur Kenntnis vorzulegen.
- Die Genehmigung der Protokolle durch die Mitglieder erfolgt in der folgenden Mitgliederversammlung.
§ 12 Auflösung einer Abteilung
- Eine Abteilung kann durch Beschluss der Abteilungsversammlung aufgelöst werden.
Für diese Beschlussfassung gelten die Bestimmungen der Vereinssatzung entsprechend. - Für die Durchführung der Abteilungsversammlung über die Auflösung der Abteilung gelten im Übrigen die Bestimmungen der Vereinssatzung entsprechend.
- Durch die Auflösung einer Abteilung bleibt die Vereinsmitgliedschaft
der Abteilungsmitglieder unberührt. - Die Auflösung der Abteilung bedarf der Zustimmung des Vorstandes des Hauptvereins.
Diese Zustimmung muss innerhalb von 14 Tagen nach Beschlussfassung der Abteilungsversammlung schriftlich erfolgen.
§ 13 Schlussbestimmungen
Diese Abteilungsordnung wurde von der Abteilungsversammlung am 27.05.2019 beschlossen und tritt mit demselben Tage in Kraft.
Sofern diese Abteilungsordnung keine Regelungen enthält, gilt die Vereinssatzung entsprechend.